Geschäftsbedingungen

Unsere Leistungen beinhalten

  • Uneingeschränkte Kilometer
  • Vollkaskoversicherung
  • Diebstahlschutz
  • Versicherung gegenüber Dritten
  • Kostenlose Übergabe und Entgegennahme
  • Kostenloser Zusatzfahrer
  • 24 Stunden Service
  • Kostenlose Landkarte von Rhodos

 

Voraussetzungen für den Fahrer

  • Mindestalter für Kategorie A, B und C sind 23 Jahre, für alle weiteren 25 Jahre.
  • Der Fahrer muss im Besitz eines Führerscheins der europäischen Union oder eines internationalen Führerscheins sein, der mindestens vor einem Jahr ausgestellt worden ist.
  • Falls der Fahrer bei der Übergabe keinen oder auch keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, hat Cars4Greece das Recht die Übergabe zu verweigern und einen Miettag zu verrechnen.
  • Bei der Autoübergabe wird der Mietvertrag ausgestellt. Notwendig sind ein Ausweis, der Führerschein und eine Kreditkarte.

 

Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage.

 

Übergabe/Abholung

  • Kostenlos an allen ausgewiesenen Cars4Greece Punkten und am Flughafen Rhodos.
  • Arbeitszeiten: 07:00 – 23:00 Uhr
  • Außerhalb der Öffnungszeiten verrechnen wir einen Aufpreis von 20 Euro.

 

 

Mitfahrer

Die zusätzlichen Fahrer sind kostenlos.

 

Extra Gebühren

  • Ein Baby- oder Kindersitz wird pro Tag verrechnet und der Wunsch muss bei der Buchung mit angegeben werden.
  • Ein Navigationssystem (GPS) wird ebenfalls pro Tag verrechnet und der Wunsch muss bei der Buchung mit angegeben werden.

 

Kraftstoff

Geht ausschließlich zu Lasten des Mieters.

Die Tankauffüllkosten betragen 10 Euro plus MWSt.

 

Verkehrsvergehen

Geahndete Verkehrsvergehen während des Mietzeitraums der Verkehrs- oder städtischen Polizei gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.

 

Schiffsreisen

Sie sind nur mit der schriftlichen Erlaubnis der Cars4Greece möglich.

 

Zahlungsmittel

Alle Leistungen können in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.

Eine Kreditkarte ist für alle Buchungen als Garantie notwendig, auch wenn der Kunde am Ende bar bezahlt.

 

Versicherungsschutz

  • Cars4Greece bietet nur denjenigen Versicherungsschutz gegenüber Dritten, die den Wagen mit deren Einverständnis nutzen, mit einem Versicherungsvertrag, dessen Bedingungen zur Kontrolle zur Verfügung stehen.
  • Das Gepäck ist versicherungstechnisch ausgeschlossen. Der Mieter ist für eventuelle Verluste oder Beschädigungen seines Eigentums verantwortlich.
  • Cars4Greece Autos haben eine Vollkaskoversicherung mit 400 Euro Selbstbeteiligung, die bei einem vom Fahrer verschuldeten Unfall fällig werden. Falls der Mieter von den 400 Euro Selbstbeteiligung freigestellt werden möchte, muss er für jeden Tag einen Aufpreis zahlen (siehe Preisliste).

 

Personenversicherung des Fahrers und der Mitreisenden

Wird pro Tag angeboten (siehe Preisliste) und deckt folgendes:

  • Den Fahrer im Todesfall oder dauerhafter totaler Behinderung bis zu 24.000 Euro.
  • Der Fahrer hat keinen Versicherungsschutz, wenn er unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol fährt, sowie auf nicht asphaltierten Strassen, bei Rennspielen oder mit dem Auto an anderen illegalen Aktivitäten teilnimmt.
  • Die Autos der Cars4Greece haben eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit denen im Einzelfall gültigen Grenzen, die die griechische Rechtsprechung auferlegt.
  • DieWagen der Cars4Greece sind auch bei unfallbedingtem Feuer, bei Terrorattacken und Glasschäden mit einer Selbstbeteiligung von 400 Euro versichert.
  • 100 % Vollkasko steht für einen Aufpreis pro Tag zur Verfügung.

 

Stornierungspolitik

  • Bei Stornierungen von bis zu 3 Tagen vor Abholung des Autos wird der volle Betrag der Reservierung zurückerstattet.
  • Bei Stornierungen von bis zu 2 Tagen vor Abholung des Autos wird ein Tag der Ausleihgebühr verrechnet.
  • Bei Stornierungen bis zu einem Tag vor der Abholung des Autos oder Nichterscheinens werden 25% des Gesamtbetrages der Buchung einbehalten.
  • Bei Buchungswechsel werden keine Gebühren fällig.

 

Der Versicherungsschutz ist für folgende Fälle nicht gegeben:

  • Schäden, die absichtlich oder aus Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  • Schäden, die auf die Verwendung von falschem Benzin zurückzuführen sind.
  • Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
  • Schäden, die am Unterboden, Dach, Antenne, Spiegeln und Reifen entstanden sind, sowie auf Schiffsreisen.
  • Fahren auf nicht asphaltierten Strassen, bei Rennspielen oder Teilnahme mit dem Auto an illegalen Aktivitäten.
  • Verlassen des Wagens mit dem Schlüssel im Zündschloss.
  • Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen.